Feuermelderpflicht

Feuermelderpflicht in Bayern


Lebensretter Feuermelder

Seit dem 01.01.2018 sind in ganz Bayern in allen Wohnungen Rauchwarnmelder vorgeschrieben, welche schon oftmals als Lebensretter gedient haben. Anzubringen sind die kleinen Geräte in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie allen Fluren und Räumen, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen.

Für die Anbringung und Beschaffung der Geräte sind die Eigentümer, sowie Vermieter zuständig, die Wartung fällt jedoch auf den Mieter selbst.

Grundlage für die Vorschrift ist die Bayerische Bauordnung (BayBO) Art. 46, Abs. 4, welcher folgendes beinhaltet:

"(4) 1 In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2 Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3 Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. 4 Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst." (Quelle: http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-46?hl=true )

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